EG ZGB ist zwingend und kann von den Parteien nicht durch Vereinbarung abgeändert werden. Zuständig für die freiwillige öffentliche Versteigerung der in [...] gelegenen Grundstücke ist demnach aufgrund zwingenden Rechts einzig der Amtschreiber von Olten-Gösgen. Dieser ist aufgrund des gerichtlichen Vergleichs der Parteien, der gemäss Art. 241 Abs. 2 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Entscheids hat, gehalten, die freiwillige Versteigerung von GB [...] Nrn. [xx] und [yy] an die Hand zu nehmen, wenn er gestützt auf den abgeschlossenen Vergleich darum ersucht wird.