43 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV, BGS 111.1) ist das Kantonsgebiet in fünf Amteien aufgeteilt, u.a. die Amtei Olten-Gösgen und die Amtei Thal-Gäu. Nach § 2 [...] des Verzeichnisses der solothurnischen Gemeinden (Verzeichnis der solothurnischen Gemeinden, BGS 131.3) gehört [...] zum Bezirk Olten und [...] zum Bezirk Gäu (§ 2 […] Verzeichnis der solothurnischen Gemeinden). 4.5 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit gemäss § 5 EG ZGB ist zwingend und kann von den Parteien nicht durch Vereinbarung abgeändert werden.