ZGB erfolgt die freiwillige Versteigerung von im Kanton Solothurn gelegenen Grundstücken zwingend durch den nach § 5 EG ZGB zuständigen Amtschreiber. Dieser ist allein zuständig für die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke, die ganz oder zum grössten Teil in seinem Amtskreis liegen. Handelt es sich um mehrere, in verschiedenen Amtskreisen gelegene Grundstücke, so nimmt derjenige Amtschreiber die Beurkundung vor, der darum angegangen wird (§ 5 Abs. 1 und 2 EG ZGB). Gemäss Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV, BGS 111.1) ist das Kantonsgebiet in fünf Amteien aufgeteilt, u.a. die Amtei Olten-Gösgen und die Amtei Thal-Gäu.