328 Abs. 1 ZPO). Die Revision ist innert 90 Tagen seit Entdeckung des Revisionsgrundes einzureichen (Art. 329 ZPO). Das ist bis dato offenbar nicht geschehen. Nachdem der Beschwerdegegner 2 ausführt, dass er seit dem 27. September 2023 Kenntnis davon habe, dass der Amtschreiber der Region Solothurn die Übernahme des Liquidationsmandats abgelehnt hat, scheint ihm dieser Weg prima vista verwehrt. Es erübrigt sich daher an dieser Stelle, weiter auf die Ausführungen des Beschwerdegegners 2, über den Rücktritt von der Vereinbarung vom 24. September 2021 einzugehen.