Die Parteien haben sich mit Vergleich vom 24. September 2021 im Rahmen der Schlichtungsverhandlung im Verfahren betreffend Erbteilung vor der a.o. Amtsgerichtsstatthalterin von Olten-Gösgen über die Liquidation ihrer Erbschaft geeinigt. Vorliegend umstritten sind die Ziffern 4 und 7 des Vergleichs. 3. Der Beschwerdegegner 2 hat in seiner Eingabe vom 10. April 2024 seinen Rücktritt von der Vereinbarung vom 24. September 2021 erklärt. Es ist daher vorfrageweise auf die Bedeutung dieser Erklärung einzugehen. Die Vereinbarung wurde im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens geschlossen und dieses gestützt darauf abgeschrieben.