_ einzuverlangen. Eventualiter: Der Antrag auf Durchführung der freiwilligen öffentlichen Versteigerung der beiden Grundstücke GB [...] Nr. [xx] und [yy] sowie [...] Nr. [zz] sei durch die Amtschreiberei Olten-Gösgen zu sistieren, bis die Zustimmung von B.___ auf dem Weg der gerichtlichen Vollstreckung beigebracht wurde. 3. U.K.u.E.F. 10. Mit Vernehmlassung vom 29. Januar 2024 nahm die Amtschreiberei Olten-Gösgen (nachfolgend: Beschwerdegegnerin 1) zur Beschwerde Stellung und wies u.a. darauf hin, dass sich mit § 5 Abs. 2 EG ZGB sowohl die Zuständigkeit des Amtschreibers von Olten-Gösgen als auch die Zuständigkeit des Amtschreibers von Thal-Gäu begründen lasse.