Am 30. November 2023 beantragte Rechtsanwalt Daniel Urs Helfenfinger, namens und im Auftrag von B.___ die vollumfängliche Abweisung des Antrages vom 15. August 2023, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten von A.___. Begründet wurde die Stellungnahme unter anderem damit, dass sich die Erben auf eine öffentliche Versteigerung geeinigt hätten und die beantragte freiwillige Versteigerung durch den Vergleich gerade nicht gedeckt sei und ausserdem, unter Missachtung des gerichtlichen Vergleichs, das Grundstück GB [...] Nr. [zz] im Gesuch ausdrücklich von der Verwertung ausgeschlossen worden sei.