Wie vorstehend aufgezeigt, ist das Gesuch zufolge Aussichtslosigkeit abzuweisen. Entsprechend hat der Beschwerdeführer die Kosten des vorliegenden Verfahrens zu bezahlen. Die Gerichtsgebühr ist auf CHF 500.00 festzusetzen. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. A.___ hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von CHF 500.00 zu bezahlen. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.