Sicherheit kein Geld für eine Hypothek zum bezahlen für die offenen Zinsen beschafft werden kann». Wie in Ziffer II. / 2. ausgeführt, wurde als Vorbehalt zur Einschreibung im Tagebuch das Vorliegen der Eintragungsermächtigung vereinbart. Da diese dem Amtschreiber der Amtschreiberei Thierstein nicht vorgelegen hat, hat dieser die Grundbuchanmeldung zu Recht abgewiesen. Die Beschwerde ist daher offensichtlich unbegründet und wird abgewiesen. 4. Der Beschwerdeführer hat in seiner Eingabe vom 15. Dezember 2023 implizit um unentgeltliche Rechtspflege ersucht. Wie vorstehend aufgezeigt, ist das Gesuch zufolge Aussichtslosigkeit abzuweisen.