2. Gemäss Kaufvertrag vom 7. Juli 2020 wurde ein Kaufpreis von CHF 457'000.00 vereinbart, wobei im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags bereits eine Anzahlung von CHF 4'922.00 geleistet worden war und noch CHF 452'078.00 ausstehend waren. Betreffend den noch ausstehenden Betrag wurde unter dem Titel «Eintragungsermächtigung» Folgendes vereinbart: «Diese Urkunde darf im Tage- und Grundbuch eingeschrieben werden, wenn der Restkaufpreis von CHF 452'078.00 vertragsgemäss bezahlt wurde. Die Verkaufspartei verpflichtet sich, den Zahlungseingang der Amtschreiberei Thierstein schriftlich mitzuteilen.»