Am 15. November 2023 erhob A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung im Sinne von Art. 87 der eidgenössischen Grundbuchverordnung (GBV) vom 7. November 2023 der Amtschreiberei Thierstein. Darin macht er geltend, dass er beim Bezahlen beim Betreibungsamt [...] jeweils angegeben habe, dass der bezahlte Betrag für den offenen Betrag gemäss Kaufvertrag vom 7. Juli 2020 zu verbuchen sei, betreffend Zinsen nichts im Kaufvertrag vom 7. Juli 2020 vermerkt worden sei und der offene Betrag gemäss Kaufvertrag vollständig, resp. mit CHF 53.85 überbezahlt worden sei. Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, dass ohne Eintragungsermächtigung /