__ die vollständige Tilgung des Kaufpreises mit Verzugskosten nicht hervorgehe. Da der Gesamtbetrag (Kaufpreis inklusive aller Zinsen und Kosten) nach wie vor nicht vollständig beglichen worden sei und die Eintragungsermächtigung dem zuständigen Grundbuchamt noch nicht eingereicht worden sei, könne der Kaufvertrag nicht vollzogen werden. Zusammenfassend liege ein mangelhafter Antrag auf Eintragung eines beurkundeten Kaufvertrages ins Tagebuch vor. Demzufolge sei der Antrag von A.___ abzuweisen. 3. Am 15. November 2023 erhob A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung im Sinne von Art.