Der Erbgang sei bis zu seinem Ableben zu erstrecken. 4. Da die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist, kann darauf verzichtet werden, bei den anderen gesetzlichen Erben und der Amtschreiberei Region Solothurn eine Stellungnahme einzuholen. Auch auf die Einholung weiterer Akten kann angesichts der Beilagen und klaren Sachlage abgesehen werden.