I. 1. Am […] 2023 starb B.___. Als gesetzliche Erben hinterliess sie die Nachkommen C.___, A.___ und D.___. 2. Mit Verfügung vom 19. September 2023 schloss der Amtschreiber das Inventar über den Nachlass von B.___ ab und schrieb den Erbschaftsfall von der Geschäftskontrolle ab. Weiter hielt er fest, es habe am 14. September 2023 eine Erbenverhandlung mit A.___ und C.___ stattgefunden. D.___ habe geschrieben, er werde weder kommen noch etwas unterschreiben und erhebe Einsprache. Die Erben seien sich schon über den Bestand und das Ausmass des Nachlasses nicht einig. Zudem habe auch keine Einigung bestanden, wie die Testamente der Erblasserin auszulegen seien.