Indem die Amtschreiber-Stellvertreterin von Olten-Gösgen im Inventar vom 30. Juni 2023 verfügte, dass die Erbschaft den gesetzlichen Erben zu gesamter Hand angefallen ist, die Parteien zur Teilung der Erbschaft auf eine interne (ausseramtliche) Vereinbarung oder auf den Rechtsweg verwies und den Erbgang unter amtlicher Mitwirkung abschloss, verfügte sie lediglich das, was kraft Gesetzes ohnehin galt, nämlich, dass die beiden Erben die Erbschaft als Ganzes zu gesamter Hand erwarben. Die Amtschreiberei bot den Parteien Hand, die Sache einvernehmlich zu regeln und schloss das Inventar erst ab, als die Erben mitteilten, sie hätten sich betreffend die offenen Punkte nicht einigen können.