Zusätzlich weise die Liegenschaft einen maximalen Wert von CHF 60'000.00 auf. Gemäss Protokoll der Erbenverhandlung vom 5. April 2023 seien sich die Parteien «nicht bei allen Punkten einig [gewesen]. Insbesondere [habe] es Unstimmigkeiten beim Verkehrswert von Grundbuch [...] Nr. [...] [gegeben].». 4. Das Erbschaftsamt ist in seinen Möglichkeiten zum Abschluss der Erbschaftssache beschränkt. Beim Inventar handelt es sich lediglich um eine Bestandesaufnahme und einen Teilungsvorschlag für die Parteien. Die Amtschreiberei hat bei Uneinigkeit der Erben namentlich keine Verfügungsbefugnis über Werte der Aktiven oder die Teilung der Erbschaft.