Der Beschwerdeführer wehrt sich in seiner Beschwerde gegen die Festsetzung der Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks GB [...] Nr. [...] durch den Amtschreiber bzw. vielmehr gegen die gestützt darauf zu berechnende Nachlasstaxe. Der Verkehrswert sei im Inventar vom 30. Juni 2023 mit CHF 390'000.00 aufgenommen worden. Dieser Wert sei übersetzt, da es sich beim 9'136 m2 grossen Grundstück um ein landwirtschaftliches Grundstück (inklusive Liegenschaft) handle und der Ertragswert pro m2 Landwirtschaftsland in [...] CHF 5.10 betrage. Der Landwert belaufe sich somit auf höchstens CHF 46'593.60. Zusätzlich weise die Liegenschaft einen maximalen Wert von CHF 60'000.00 auf.