I. 1. Am [...] 2023 verstarb C.___. Als gesetzliche Erben hinterliess sie ihre zwei Nachkommen, B.___ und A.___. 2. Mit Verfügung der Amtschreiberei Olten-Gösgen vom 30. Juni 2023 wurde das Inventar über den Nachlass von C.___ ohne Einigung der Erben abgeschlossen. 3. Am 10. Juli 2023 erhob A.___ (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Amtschreiberei Olten-Gösgen (im Folgenden Beschwerdegegnerin 1) und gegen B.___ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin 2) Beschwerde an die Zivilkammer des Obergerichts. Der Beschwerdeführer beantragt, die Verfügung betreffend das Inventar über den Vermögensnachlass der am [...] 2023 verstorbenen C.