Am 28. Juli 2022 reichte B.___ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin 2), vertreten durch Rechtsanwalt Nicolai Brugger, eine Stellungnahme ein. Mit Schreiben vom 3. August 2022 reichte das Erbschaftsamt seine Vernehmlassung ein. 2.3 Für die Parteistandpunkte wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, ist nachfolgend darauf einzugehen.