I. 1.1 Am 20. Juli 2020 starb C.___. Als Erben hinterliess er seine Nachkommen A.___ und B.___. Es folgte eine Auseinandersetzung zwischen A.___ und B.___ über die Teilung der Erbschaft. Mit Schreiben vom 16. April 2021 setzte das Erbschaftsamt den Erbinnen eine letzte Frist, um einen Lösungsvorschlag einzureichen. Auf Begehren der Erbinnen verlängerte das Erbschaftsamt die Frist mit Schreiben vom 30. April 2021. Mit E-Mail vom 10. Mai 2021 teilten die Erbinnen dem Erbschaftsamt ihren Teilungsvorschlag mit. 1.2 Infolge der gewünschten Parzellierung und der Kraftloserklärung der vermissten Schuldbriefe konnte der Inventarsakt nicht abgeschlossen werden.