Mit Schreiben vom 23. Juni 2020 zeigte die Amtschreiberei den Erben lediglich die Eröffnung des Inventarsaktes an und führte aus, «wenn Sie den Abschluss des Inventarsaktes in absehbarer Zeit wünschen, gibt es die Möglichkeit, das Inventar auf dem Korrespondenzweg abzuschliessen. Das heisst, Sie müssen gemeinsam einen Liquidator bestimmen und uns die übrigen offenen Punkte mitteilen, damit wir Ihnen den Inventarsakt schriftlich eröffnen können. […] Sie benötigen dann keine Erbenverhandlung mehr. Der Erbgang wird aber erst definitiv abgeschlossen, wenn die Zustimmungserklärung sämtlicher Beteiligter bei uns eingetroffen sind.