Damit sei er von Gesetzes wegen Erbe geworden. Diese Erbenstellung könne ihm nicht mehr einfach durch das Erbschaftsamt entzogen werden. 1.4 Das solothurnische Kantonsgebiet gliedert sich in fünf Amteien (vgl. Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Solothurn [KV, BGS 111.1]). Die kantonalen Amtschreibereien bilden Organe dieser Amteien (vgl. Art. 44 Abs. 1 KV), sie umfassen unter anderem ein Erbschaftsamt (§ 1 Abs. 1 lit. b Amtschreibereiverordnung [ASV, BGS 123.21]).