Das Erbschaftsamt habe folglich dem Richteramt Olten-Gösgen die Eröffnung der Liquidation des Nachlasses durch das Konkursamt zu beantragen. 1.3 Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, er habe die Erbschaft von B.___ sel. rechtsgültig erworben und habe Erbenstellung inne. Das Erbschaftsamt habe ihn mit Schreiben vom 4. November 2020 darüber informiert, dass sein Vater die fragliche Erbschaft ausgeschlagen habe und er als Erbe nachrücke. Er habe die Erbschaft innert der dreimonatigen Frist seit Zustellung des Inventarsakts nicht ausgeschlagen, was er der Amtschreiberei auch angezeigt habe. Damit sei er von Gesetzes wegen Erbe geworden.