Mit Verfügung vom 16. September 2021 wurde die Amtschreiberei Olten-Gösgen ersucht, dem Obergericht mitzuteilen, ob die Behörde aufgrund der Vernehmlassung des Amtschreiberei-Inspektors auf eine Benachrichtigung des Konkursrichters verzichtet und das Nachlassverfahren fortsetzt. 10. Am 29. September 2021 nahm die Amtschreiberei Olten-Gösgen Stellung und beantragte – soweit vorliegend von Bedeutung – was folgt: 1. Das Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Solothurn sei weiterzuführen. Die rechtliche Situation sei in einem entsprechenden Urteil darzulegen. Die Beschwerde sei dabei aus den in der Stellungnahme und der Vernehmlassung dargelegten Gründen abzuweisen.