Mit Vernehmlassung vom 25. Juni 2021 schloss das Erbschaftsamt Olten-Gösgen auf Abweisung der Beschwerde. 7. Mit Verfügung vom 10. August 2021 wurde der Amtschreiberei-Inspektor in der Beschwerdesache um Vernehmlassung ersucht. 8. Am 15. September 2021 nahm der Amtschreiberei-Inspektor Stellung. Er beantragte die Gutheissung der Beschwerde und die Weiterführung des Nachlassverfahrens. 9. Mit Verfügung vom 16. September 2021 wurde die Amtschreiberei Olten-Gösgen ersucht, dem Obergericht mitzuteilen, ob die Behörde aufgrund der Vernehmlassung des Amtschreiberei-Inspektors auf eine Benachrichtigung des Konkursrichters verzichtet und das Nachlassverfahren fortsetzt.