I. 1. Am […] 2020 verstarb B.___ (geb. 1953) in [...]. 2. Mit Schreiben vom 23. Juni 2020 eröffnete die Amtschreiberei Olten-Gösgen, Erbschaftsamt, den nächsten gesetzlichen Erben von B.___ sel. den ersten Entwurf des Erbschaftsinventars über den Vermögensnachlass. 3. Mit Schreiben vom 4. November 2020 wandte sich die Amtschreiberei Olten-Gösgen an C.___ und A.___ und teilte ihnen mit, dass ihr Vater die Erbschaft ausgeschlagen habe und sie als Erben von B.___ nachrücken würden. Ferner wies die Amtschreiberei Olten-Gösgen die beiden Brüder darauf hin, dass sie sich mit dem Erbschaftsamt telefonisch in Verbindung setzen sollten, wenn sie die Erbschaft ausschlagen wollen würden.