Sie führte aus, der zur Diskussion stehende Grundbucheintrag entspreche den bundesrechtlichen Anforderungen der Grundbuchverordnung. Die kantonale Anleitung zu Capitastra, der elektronischen Grundbuchlösung des Kantons Solothurn, sei in Absprache mit dem Amtsschreiberei-Inspektorat ausgearbeitet worden und bestimme die Art und Weise des Eintrags. Dieser erfolge bei allen Grundeigentümern gleich und könne nicht individuell angepasst werden, weshalb dem Anliegen der Beschwerdeführer nicht entsprochen werden könne. 5. Mit Eingabe vom 24. Juli 2020 (Postaufgabe) erheben die Ehegatten (nachfolgend: die Beschwerdeführer) Beschwerde betreffend