Eine einfache Gesellschaft kenne keine Firma. Was der Namenszusatz nach der Gesellschaftsform bezwecken solle, sei nicht ersichtlich. 2. Mit E-Mail vom 23. Dezember 2019 teilte die Amtsschreiberei Dorneck A.___ und B.___ mit, dass dem Begehren nicht entsprochen werde. Der Grund liege darin, dass im Kanton Solothurn die Eintragung einer einfachen Gesellschaft, so wie sie zum aktuellen Zeitpunkt im Grundbuch eingetragen sei, vorgegeben sei. Diese Gliederung könne nicht individuell abgeändert werden. Im Übrigen seien die Eigentümer bereits mit den beantragten Angaben im Grundbuch eingetragen, lediglich in einer anderen Reihenfolge.