I. 1. Die Ehegatten A.___ und B.___ sind Gesamteigentümer der Grundstücke GB Nrn. […], […], […], […] in der Gemeinde […]. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2019 ersuchten sie das Grundbuchamt Dorneck, die entsprechenden Grundbucheinträge unter der Spalte «Eigentum» wie folgt anzupassen: «B.___, [...]», «A.___, [...]», «Gesamteigentum», «Einfache Gesellschaft» und «[...]». Zur Begründung brachten sie im Wesentlichen vor, die aktuelle Bezeichnung im Grundbuch weise eine falsche Gliederung auf, wodurch die Namen der Eigentümer unnötigerweise zweimal erscheinen würden. Aktuell laute der Eintrag auf «Einfache Gesellschaft AB.___». Eine einfache Gesellschaft kenne keine Firma.