Dazu wird angemerkt, dass der Vorempfang von B.___ bestritten wird. In der abschliessenden Verfügung werden die beiden Erben für die Teilung der Erbschaft darauf verwiesen, sich entweder intern und ausseramtlich zu einigen oder aber den Rechtsweg zu beschreiten (Ziffer 4). Abschliessend wird das Inventar von der Geschäftskontrolle abgeschrieben (Ziffer 8). 3. Am 22. November 2019 (Postaufgabe) erhob A.___ Einsprache gegen die Verfügung der Amtschreiberei Olten-Gösgen vom 12. November 2019. Er beantragt, der Vermerk «*Der Vorempfang wird von B.___ bestritten» sei ersatzlos zu streichen. 4. Die Einsprache ist als Beschwerde zu behandeln (im Folgenden wird A.___