I. 1. Am 18. Mai 2019 starb C.___. Als Erben hinterliess sie die Nachkommen A.___ und B.___. 2. Gemäss Feststellung der Amtschreiberei Olten-Gösgen konnten sich die Erben nicht einigen, insbesondere nicht bezüglich des Vorbezugs von B.___ (Ziffern 2 und 4 des Protokolls im Inventar über den Vermögensnachlass vom 12. November 2019; Beilage 1). Für die Ermittlung der Erbansprüche wurde im Inventar ein Vorempfang von B.___ von CHF 3'000.00 hinzugerechnet. Dazu wird angemerkt, dass der Vorempfang von B.___ bestritten wird.