Dagegen reichte die Erbengemeinschaft des A.___ (recte der Alleinerbe B.___, im Folgenden der Beschwerdeführer) am 16. August 2018 frist- und formgerecht Beschwerde beim Obergericht ein und verlangte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Erstreckung der Ausschlagungsfrist bis 31. Oktober 2018, u.K.u.E.F. 3.2