Wegen der eher komplexen Vermögenssituation verlängerte die Amtschreiberei Olten-Gösgen am 23. Juni 2017 die Ausschlagungsfrist für den Alleinerben bis 29. September 2017. Mit Verfügung vom 28. September 2017 wurde die Ausschlagungsfrist für den Alleinerben nochmals ein letztes Mal bis 31. Januar 2018 und am 15. Januar 2018 erneut ein letztes Mal bis 31. Juli 2018 erstreckt. 2.2 Ein weiteres Gesuch des Willensvollstreckers, die Ausschlagungsfrist aus wichtigen Gründen trotzdem nochmals zu erstrecken, wies die Amtschreiberei Olten-Gösgen am 3. August 2018 ab (Ziffer 1) und setzte dem Erben eine Nachfrist bis 31. August 2018 (Ziffer 2).