Der Verstorbene war Inhaber der Einzelfirma Restaurant [...], [...], und führte einen Gastronomiebetrieb. In seinem Testament hatte er seinen Sohn B.___ als Alleinerben und Rechtsanwalt Dominik Strub als Willensvollstrecker eingesetzt. Der Alleinerbe ist noch minderjährig und wird durch seine Mutter C.___ gesetzlich vertreten. 2.1 Wegen der eher komplexen Vermögenssituation verlängerte die Amtschreiberei Olten-Gösgen am 23. Juni 2017 die Ausschlagungsfrist für den Alleinerben bis 29. September 2017.