Obergericht Zivilkammer Urteil vom 24. Oktober 2018 Es wirken mit: Oberrichterin Jeger, Vorsitz Oberrichter Flückiger Oberrichter Kiefer Gerichtsschreiber Schaller In Sachen Erbengemeinschaft A.___, vertreten durch den Willensvollstrecker Rechtsanwalt Dominik Strub, Beschwerdeführerin gegen Amtschreiberei Olten-Gösgen, Erbschaftsamt, Beschwerdegegnerin betreffend Nachlass des A.___; Verlängerung der Ausschlagungsfrist (Verfügung vom 3. August 2018) zieht die Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung: 1. A.___ ist am [...] 2016 verstorben. Der Verstorbene war Inhaber der Einzelfirma Restaurant [...], [...], und führte einen Gastronomiebetrieb.