die Führung eines Gewerbes in Abrede stellt. 4. Zusammenfassend ist die Abweisungsverfügung des Handelsregisteramtes zu Recht ergangen. Die Beschwerde ist abzuweisen. Bei diesem Ausgang hat der Verein A.___ die Kosten des Verfahrens von CHF 1'000.00 zu bezahlen. Diese werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die A.___ hat die Kosten des Verfahrens von CHF 1'000.00 zu bezahlen. Diese werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Rechtsmittel: