_ besteht gemäss Wortlaut von Art. 2 der Statuten darin, die Aktivitäten der C.___ zu fördern und unterstützen durch die Zurverfügungstellung von günstigen Gewerberäumlichkeiten. Ein anderer Zweck wird nicht genannt und ist auch nicht durch eine Auslegung zu erreichen. Die Berufung der A.___ auf den wirklichen Willen der Statutenverfasser, der eindeutig nicht wirtschaftlicher Natur sei, verfängt nicht, ist doch in erster Linie der Wortlaut massgebend und der ist weder unklar noch missverständlich.