Die Teilung des Nachlasses müssen die Erben nun unter sich vornehmen oder im Nichteinigungsfall den Zivilrichter anrufen. Nachdem D.___ deutlich erklärt hat, dass aus ihrer Sicht eine Einigung unter den Erben nicht zustande kommen werde (Schreiben vom 15. Januar 2018) und sie sich seither gar nicht mehr geäussert hat, dürften weitere Bemühungen der Amtschreiberei, eine Einigung zustande zu bringen, tatsächlich aussichtslos sein. Das Verfahren ist zu Recht abgeschrieben worden. Unter diesen Umständen braucht auf die Anträge zur materiellen Änderung des Inventars nicht eingegangen zu werden.