der Amtschreiberei mit, dass eine Einigung unter den Erben nicht denkbar sei. Wie mit Schreiben vom 29. November 2017 angekündigt, schrieb die Amtschreiberei am 23. Januar 2018 das Verfahren von der Geschäftskontrolle ab und verwies die Erben auf den Weg einer ausseramtlichen Vereinbarung bzw. auf den Rechtsweg. 3. Am 5. Februar 2018 erhoben die Söhne des Verstorbenen, B.___ und C.___, sowie die Witwe A.___ Beschwerde gegen die Verfügung vom 23. Januar 2018. Sie stellten diverse Anträge zur Abänderung des Inventars (insbes. bezüglich des Vermögens in Spanien).