Rechtsanwalt Daniel Olstein macht gemäss den eingereichten Kostennoten 4,4 Stunden geltend. Er verrechnet einen Stundenansatz von CHF 350.00 bzw. CHF 330.00. Gemäss § 179 Abs. 2 Gebührentarif des Kantons Solothurn (GebT; BGS 615.11) beträgt der Stundenansatz für die Bestimmung der Kosten der berufsmässigen Vertretung in Zivilverfahren CHF 230.00 bis CHF 330.00 zuzüglich Mehrwertsteuer. Angesichts der Einfachheit des Verfahrens und mangels einer Honorarvereinbarung wird der Stundenansatz auf das übliche Mass von CHF 250.00 herabgesetzt. Die Parteientschädigung beträgt damit insgesamt CHF 1'360.30 (inkl. Auslagen und MWSt.) erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.