Die Teilung des Nachlasses müssen die Erben nun unter sich vornehmen oder im Nichteinigungsfall den Zivilrichter anrufen. 4. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Beschwerde unbegründet ist und daher abgewiesen werden muss. Die Verfahrenskosten von total CHF 750.00 werden A.___ auferlegt und werden mit dem bereits geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. A.___ hat den Beschwerdegegnern eine Parteientschädigung auszurichten. C.___ hat kein Entschädigungsbegehren gestellt. Rechtsanwalt Daniel Olstein macht gemäss den eingereichten Kostennoten 4,4 Stunden geltend.