_ teilte daraufhin telefonisch und per E-Mail der Amtschreiberei mit, dass die Erbenverhandlung vom 10. November 2017 nicht stattfinden werde und dass das Inventar von D.___ abgeschlossen werden könne. 3. Am 15. November 2017 verfügte die Notarin der Amtschreiberei Dorneck u.a., dass der Nachlass des D.___ abgeschlossen werde. Die Erben würden zur Geltendmachung ihrer Rechte auf den Rechtsweg verwiesen. Diese Verfügung habe administrativen Charakter und ermögliche es der Amtschreiberei, das Geschäft formell zu erledigen und abzuschreiben. 4. Am 22. November 2017 (Postaufgabe) erhob A.___ Beschwerde gegen die Verfügung vom 15. November