In der Folge hatten die Erben untereinander verschiedene Kontakte. Mit E-Mail vom 8. November 2017 teilte der Vertreter von B.___ dem Vertreter von A.___ mit, dass das auf den 10. November 2017 vorgesehene Gespräch der Erben keinen Sinn mache, da A.___ die für diese Besprechung vorgesehene Traktandenliste auf den Kopf gestellt habe und von seinem Bruder B.___ Zugeständnisse im Hinblick auf den künftigen Nachlass der Mutter verlange. B.___ teilte daraufhin telefonisch und per E-Mail der Amtschreiberei mit, dass die Erbenverhandlung vom 10. November 2017 nicht stattfinden werde und dass das Inventar von D.___ abgeschlossen werden könne.