I. 1. Am 21. März 2017 starb D.___. Als Erben hinterliess er die Söhne A.___ und B.___ sowie die Ehefrau C.___. 2. Am 24. August 2017 fand auf der Amtschreiberei Dorneck eine Erbenverhandlung statt. Gemäss Feststellung der Amtschreiberei konnten sich die Erben anlässlich dieser Verhandlung bezüglich eines Vorempfanges (Abtretung der Liegenschaft an B.___) sowie der Forderungseingabe von B.___ bezüglich Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht einigen. Es wurde vereinbart, dass die Erben versuchen diesbezüglich eine Einigung zu finden und dem Erbschaftsamt bis 31. Oktober 2017 darüber Mitteilung machen. In der Folge hatten die Erben untereinander verschiedene Kontakte.