I. 1.1 Am […] 2005 verstarb C.___. Als gesetzliche Erben hinterliess er die Nachkommen aus erster Ehe (D.___), die beiden Kinder des vorverstorbenen Sohnes F.___ sowie die Ehefrau A.___. Am 2. Mai 2006 fand die Erbteilung statt. Die überlebende Ehefrau wurde bei den Nachlassliegenschaften als Alleineigentümerin eingetragen. 1.2 Am 27. Mai 2005 hatte C.___ mit seiner Ehefrau, A.___, einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen. Im Wesentlichen wurden darin die Nachkommen des Ehemannes aus erster Ehe auf den Pflichtteil gesetzt und der überlebende Ehegatte als Universalerbe eingesetzt. Die Ehegatten bezeichneten als Willensvollstrecker E.___ bzw. in dessen Verhinderungsfall B.___.