- die Amtschreiberei A.___ explizit darauf hinwies, dass die Erbschaft den gesetzlichen Erben ausgeliefert werde, sofern sie nicht innert der Frist von 30 Tagen Einsprache erhebe; - A.___ mit Schreiben vom 4. Februar 2017 Einsprache erhob und sinngemäss geltend machte, ihr Ex-Lebenspartner habe ihr versichert, dass er sie als Alleinerbin eingesetzt habe und sie frage nun wo dieses Testament sei; - es ihr im Weitern unverständlich sei, dass die Wohnung ihres Ex-Lebenspartners nicht versiegelt worden sei;