169 ZGB nicht genügend gewährleisten. Denn sie kann wohl für die Kreditgewährung durch den Pfandgläubiger ausschlaggebend sein, doch einen genügenden Schutz vor der Zwangsverwertung aufgrund starker Veränderungen der finanziellen Situation des Schuldners kann sie nicht garantieren. Abhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt kann sich innerhalb von kurzer Zeit beispielsweise die Einkommenssituation erheblich verändern und dadurch zur Verwertung des Grundpfandes führen. Die wirtschaftliche Lage des Schuldners gibt lediglich Aufschluss über die erfahrungsgemässe Wahrscheinlichkeit einer Zwangsverwertung, d.h. über das mit der Verpfändung in Kauf genommene Verwertungsrisiko.