Ebenso grossen Einfluss auf die Schatzungshöhe hat die vom Experten angewandte Berechnungsmethode (Verkehrswert, Realwert, Ertragswert oder Mischrechnung). Das dadurch geschaffene erhebliche Konfliktpotential steht dem Beizug des Grundstückwertes als Grundlage zur Berechnung der Belastungsgrenze aus Praktikabilitätsgründen und Gründen der Rechtssicherheit entgegen. Auch die Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Grundpfandschuldners kann den beabsichtigten Schutz des Art. 169 ZGB nicht genügend gewährleisten.