Thomas Geiser (Hrsg.): Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Schweizerisches Zivilgesetzbuch I, Art. 1 - 359 ZGB, Basel 1996, N 16 zu Art. 169 ZGB). Diesem Erfordernis unterliegt grundsätzlich auch die Begründung von Grundpfandrechten. In der Lehre ist jedoch umstritten, wie weit die Errichtung von Grundpfandrechten und der damit verbundenen Hypothekarbelastung zustimmungsbedürftig ist (vgl. Heinz Hausheer / Ruth Reusser / Thomas Geiser: Berner Kommentar, Das Familienrecht, Bd. II, Bern 1999, N 46 und 46a zu Art. 169 ZGB mit Verweisen). Einerseits wird die Meinung vertreten, die Errichtung einer Hypothek sei generell der Zustimmung des Ehegatten zu unterstellen.