er ersetzt die Metallnadel. Ob bei der Methode mit Laser-Strahlen Risiken bestehen, welche es rechtfertigen, auch diese Methode den patentierten Ärzten vorzubehalten, ist durch die Befragung vor Verwaltungsgericht nicht klar geworden. Offenbar müsste zuerst feststehen, mit welchen konkreten Geräten gearbeitet werden soll, und dann müssten diese Geräte bezüglich der Frage, welche Anforderungen die Arbeit mit ihnen stellt, begutachtet werden. Eine solche Abklärung würde nun aber das vorliegende Verfahren unverhältnismässig belasten.